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   Flugplatzordnung 

 

 

 1.)           Die Inbetriebnahme von Flugmodellen setzt voraus, dass

               eine gültige Modellhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann.

 2.)           Das Überfliegen des Parkplatzes, der Zuschauer, des

               Modellabstellplatzes ist strengstens verboten

 3.)           Eltern haften für ihre Kinder.

 4.)           Der Aufenthalt im Vorbereitungsraum, sowie auf dem

               Flugfeld ist für Kinder nur unter Aufsicht eines Mitgliedes erlaubt.

 5.)          Das Fliegen ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt,

                 Gästeflieger nur im Beisein eines Mitgliedes

 6.)           Ein belegter Kanal muss an der Frequenztafel aufscheinen.

 7.)           Ist ersichtlich, dass ein Pilot landen muss, ist ihm Vorrang

               einzuräumen.

 8.)           Die Piloten müssen sich auf der Seite des Sicherheitsnetzes und

               nahe beieinander stehend aufhalten. (Ausnahme Startvorgang  F-Schlepp!)

 9.)           Jeder Modellflieger ist verpflichtet, den Geräuschpegel

               seiner Modelle so niedrig wie möglich zu halten.

 10.)         Das Fluggelände und die Umgebung ist sauber zu halten.

 11.)         Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die

               öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere von

               Personen und Sachen, sowie die Ordnung des

               Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört wird.

 12.)         Von aufgetretenen Schaden insbesondere Flurschäden,

               sind die Eigentümer zu verständigen.

 13.)          Flugzeiten  Wochentags von 9°° bis 19³° bzw.

                Sonn- u. Feiertagen nur elektrisch

 14.)          Hubschrauber sind erlaubt, jedoch Flächenmodelle haben Vorrang

 15.)          Die Clubkarte dient auch als Frequenzkarte.

                Gästeflieger nehmen die vorgegebenen Karten bei der Frequenztafel.

                Gastfliegerbeitrag sind für Erwachsene 5 € u. für Schüler 2,50 € pro Flugtag, die

                 vom jeweiligen Mitglied am selben Tag einzuheben sind.

 16.)           Jeder Flugplatzbenützer unterwirft sich der

                 Flugplatzordnung ohne jeden Vorbehalt.

Der Jahresclubbeitrag für Erwachsene  ......120 €    ...... für Jugendliche bis 18. Jahre ....70 €

             Ab 01.01.2003 ist eine zusätzliche Einschreibegebühr von 250 € für neue Mitglieder zu leisten.

             Der Clubbeitrag beinhaltet die Luftfahrthaftpflichtversicherung!   (VS ....872.000 € )

 

                                                 

                                                          Der Vorstand

 

 Modellflugclub-Steyrtal
Webmaster:   Manfred Großauer