Flugplatzordnung
1.) Die Inbetriebnahme von Flugmodellen setzt voraus, dass
eine gültige Modellhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann.
2.) Das Überfliegen des Parkplatzes, der Zuschauer, des
Modellabstellplatzes ist strengstens verboten
3.) Eltern haften für ihre Kinder.
4.) Der Aufenthalt im Vorbereitungsraum, sowie auf dem
Flugfeld ist für Kinder nur unter Aufsicht eines Mitgliedes erlaubt.
5.) Das Fliegen ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt,
Gästeflieger nur im Beisein eines Mitgliedes
6.) Ein belegter Kanal muss an der Frequenztafel aufscheinen.
7.) Ist ersichtlich, dass ein Pilot landen muss, ist ihm Vorrang
einzuräumen.
8.) Die Piloten müssen sich auf der Seite des Sicherheitsnetzes und
nahe beieinander stehend aufhalten. (Ausnahme Startvorgang F-Schlepp!)
9.) Jeder Modellflieger ist verpflichtet, den Geräuschpegel
seiner Modelle so niedrig wie möglich zu halten.
10.) Das Fluggelände und die Umgebung ist sauber zu halten.
11.) Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die
öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere von
Personen und Sachen, sowie die Ordnung des
Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört wird.
12.) Von aufgetretenen Schaden insbesondere Flurschäden,
sind die Eigentümer zu verständigen.
13.) Flugzeiten Wochentags von 9°° bis 19³° bzw.
Sonn- u. Feiertagen nur elektrisch
14.) Hubschrauber sind erlaubt, jedoch Flächenmodelle haben Vorrang
15.) Die Clubkarte dient auch als Frequenzkarte.
Gästeflieger nehmen die vorgegebenen Karten bei der Frequenztafel.
Gastfliegerbeitrag sind für Erwachsene 5 € u. für Schüler 2,50 € pro Flugtag, die
vom jeweiligen Mitglied am selben Tag einzuheben sind.
16.) Jeder Flugplatzbenützer unterwirft sich der
Flugplatzordnung ohne jeden Vorbehalt.
Der Jahresclubbeitrag für Erwachsene ......120 € ...... für Jugendliche bis 18. Jahre ....70 €
Ab 01.01.2003 ist eine zusätzliche Einschreibegebühr von 250 € für neue Mitglieder zu leisten.
Der Clubbeitrag beinhaltet die Luftfahrthaftpflichtversicherung! (VS ....872.000 € )
Der Vorstand

Webmaster:
Manfred
Großauer
